Effektivzins: Vergleich wird schwierig
Erschienen am 01.04.2016
in der Mannheimer Morgen Zeitung:
Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wollte die EU sicherstellen, dass die Verbraucher bei der Baufinanzierung unter anderem Angebote besser vergleichen können. Seit dem 21. März gilt nun auch hierzulande das neue Gesetz. Die Banken müssen jetzt im Effektivzins die Kosten für die Grundschuldbestellung berücksichtigen. Im Grunde keine schlechte Idee, jedoch lässt das den Effektivzins steigen. Eigentlich ist dieser Vergleichswert stark von der Kredithöhe, Laufzeit und der Tilgung abhängig. Nun kann optisch leicht an der Zinsschraube gedreht werden, denn die Grundschuld ist für hohe Darlehen etwas günstiger als für kleinere Darlehen. Bei geringer Tilgung von einem Prozent sind die Auswirkungen auf den Effektivzins geringer als bei Kunden, die ihren Kredit sehr zügig tilgen. Bei einem Prozent Tilgung werden die Grundbuchkosten im Effektivzins auf 45 Jahre; bei Volltilgung innerhalb von zehn Jahren eben nur auf zehn Jahre. Somit ergibt dies einen etwas höheren Effektivzins.
Tipp: Vergleichen Sie zukünftig nur die Gesamtkosten. Sprechen Sie mit einem unabhängigen Zinsmakler, der Ihnen diese Gesamtkosten detailliert berechnen kann.
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